Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 1.7.2023

 

1 Vertragsgestaltung

1.1 Verträge zwischen unseren Auftraggebern und der PEG Career Commercials GmbH über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform. Ergänzend gelten unsere vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
1.3 Die Bindungsfrist unserer Angebote beträgt 30 Tage.
1.4 Mit der schriftlichen Beauftragung oder der Annahme eines von der PEG Career Commercials GmbH abgegebenen Angebots gilt der Auftrag als erteilt.

2 Leistungen der PEG Career Commercials GmbH

2.1 Die Career Commercials GmbH produziert Filme, insbesondere Recruiting Videos, Imagefilme und Social Media Clips.
2.2 Die Leistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und der PEG Career Commercials GmbH im Einzelnen festgelegt.
2.3 Die PEG Career Commercials GmbH erbringt ihre Leistungen durch qualifizierte Personen. Die Erbringung der Leistung ist nicht an eine bestimmte Person gebunden.

3 Honorare und Kosten

3.1 Die Rechnungstellung erfolgt entsprechend des Angebotes. Nicht im Angebot enthaltene zusätzliche Leistungen sind schriftlich zu beauftragen. Die Kosten hierfür werden dem Auftraggeber vorab mitgeteilt.
3.2 Fahrt- und Hotelkosten werden gesondert berechnet. Pro gefahrenem Kilometer werden 0,40 EUR in Rechnung gestellt.
3.3 Die Hälfte des Rechnungsbetrages wird nach dem Kick-off Meeting fällig, der Restbetrag nach Endabnahme des Films bzw. der Filme. Sofern der Auftrag ohne Kick-off Meeting erledigt werden soll, ist die Hälfte des Rechnungsbetrages nach Auftragserteilung fällig und der Rest nach der Endabnahme des Films bzw. der Filme.
3.4 Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind ohne Abzug von Skonto innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

4 Rechte und Termine

4.1 Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht der PEG Career Commercials GmbH an der von ihr erstellten Filmen. Eine Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf aufgrund lizenzrechtlicher Verpflichtungen grundsätzlich der Zustimmung der PEG Career Commercials GmbH.
4.2 Die PEG Career Commercials GmbH ist berechtigt, erstellte Filme oder Filmausschnitte zu Marketing- und/oder Referenzzwecken auf die eigene Website und/oder eigenen Online Channels zu stellen.
4.3 Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
4.4 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von der PEG Career Commercials GmbH nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist die PEG Career Commercials GmbH unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von 3 Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen. Weitergehende Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, Stornokosten oder Reisekosten/-zeiten sind ausgeschlossen, es sei denn, auf Seiten der PEG Career Commercials GmbH läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

5 Haftung

5.1 Die PEG Career Commercials GmbH haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von seinen Mitarbeiter/innen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für vertragsuntypische Schäden ist ausgeschlossen.
5.2 Die Haftung der PEG Career Commercials GmbH für Schäden beschränkt sich, soweit ihr nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, auf die Höhe des Auftragswertes.
5.3 Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen die PEG Career Commercials GmbH verjähren in einem Jahr. Der Fristbeginn richtet sich nach dem Gesetz.

6 Allgemeine Bestimmungen

6.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
6.2 Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
6.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und der PEG Career Commercials GmbH oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist der Sitz der PEG Career Commercials GmbH, soweit dies gesetzlich zulässig ist.