Rechtliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der PEG Career Commercials GmbH und ihren Auftraggebern.
Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
Verträge sowie Änderungen oder Ergänzungen sollen mindestens in Textform (z. B. E-Mail) erfolgen. Individuelle Vertragsabreden bleiben hiervon unberührt.
Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich in Textform zugestimmt.
Angebote können innerhalb von 30 Kalendertagen ab Angebotsdatum angenommen werden, sofern im jeweiligen Angebot keine andere Annahmefrist angegeben ist.
2. Leistungsumfang
Die PEG Career Commercials GmbH produziert insbesondere Azubi-Filme, Recruiting-Videos, Social-Media-Clips sowie KI-gestützte und personalisierte Videoformate, insbesondere AVACRUIT® und AVAWELCOME.
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
Die PEG Career Commercials GmbH ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung qualifizierter Dritter zu bedienen.
Sofern nicht anders vereinbart, sind zwei Korrekturschleifen im vereinbarten Honorar enthalten. Weitere Änderungswünsche werden nach Aufwand berechnet.
Eine Korrekturschleife umfasst die gebündelte Übermittlung sämtlicher Änderungswünsche durch den Auftraggeber in Textform. Änderungen der ursprünglich vereinbarten Konzeption oder nachträglich bereitgestellte neue Inhalte sind nicht von den enthaltenen Korrekturschleifen umfasst und werden nach Aufwand berechnet.
Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt. Die Beseitigung eines Mangels gilt nicht als Korrekturschleife.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Durchführung erforderlichen Inhalte, Informationen, Materialien und Freigaben vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Verzögerungen aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung verlängern vereinbarte Produktionsfristen angemessen.
Zusätzlicher Aufwand, der durch nachträgliche Änderungen, unrichtige Angaben oder verspätet bereitgestellte Inhalte des Auftraggebers entsteht, kann nach Aufwand berechnet werden, soweit die PEG Career Commercials GmbH diesen zusätzlichen Aufwand nicht zu vertreten hat.
Geschuldet ist ausschließlich die Lieferung der im Angebot bezeichneten finalen Dateien. Rohmaterial, offene Projektdateien, Produktionsdateien und nicht verwendete Aufnahmen sind nicht Bestandteil der Leistung, sofern deren Herausgabe nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
Für Musik, Stockmaterial, Avatare, KI-Dienste, Softwarebestandteile und sonstige Inhalte oder Leistungen Dritter gelten ergänzend die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der betreffenden Anbieter. Nutzungsrechte hieran werden nur in dem Umfang eingeräumt, in dem die PEG Career Commercials GmbH hierzu berechtigt ist.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet die PEG Career Commercials GmbH die vertragsgemäße Erstellung und Lieferung der vereinbarten Inhalte, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, werblichen oder personellen Erfolg.
Insbesondere werden keine bestimmte Anzahl von Bewerbungen, Reichweiten, Einstellungen, Vertragsabschlüssen oder sonstigen Recruiting-Ergebnissen sowie bei Preboarding-Maßnahmen kein bestimmter Einfluss auf Kündigungen, Nichtantritte oder die Mitarbeiterbindung geschuldet.
Produktions- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Kann eine Leistung aufgrund von Umständen, die die PEG Career Commercials GmbH nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund höherer Gewalt, erheblicher technischer Störungen oder des vorübergehenden Ausfalls für die Produktion erforderlicher Drittanbieter- oder KI-Dienste, nicht fristgerecht erbracht werden, verlängert sich die Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
Die PEG Career Commercials GmbH informiert den Auftraggeber hierüber unverzüglich. Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Fahrt-, Übernachtungs- und Fremdkosten werden gesondert berechnet. Für Fahrten werden 0,50 EUR netto pro gefahrenem Kilometer ab Hamburg berechnet, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
Sofern nicht anders vereinbart, wird die vereinbarte Gesamtvergütung in zwei Teilbeträgen in Rechnung gestellt: 50 % nach Auftragserteilung und 50 % nach Abnahme des Films.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
Bei Entgeltforderungen beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Daneben gelten die weiteren gesetzlichen Ansprüche, insbesondere die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie der Anspruch auf Ersatz eines weitergehenden Verzugsschadens.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gesetzliche Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte, insbesondere solche aus demselben Vertragsverhältnis, bleiben unberührt.
Wird ein verbindlich vereinbarter Drehtermin vom Auftraggeber storniert oder verschoben, ist die PEG Career Commercials GmbH berechtigt, bezogen auf den im Angebot ausgewiesenen, auf den betroffenen Drehtermin entfallenden Vergütungsanteil folgende Ausfallhonorare zu berechnen:
- 8 bis 14 Kalendertage vor dem Drehtermin: 25 %
- mindestens 24 Stunden, jedoch höchstens 7 Kalendertage vor dem Drehtermin: 50 %
- weniger als 24 Stunden vor dem Drehtermin oder wenn der Drehtermin am vereinbarten Termin aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann: 75 %
Bei einer Stornierung mehr als 14 Kalendertage vor dem Drehtermin wird kein Ausfallhonorar berechnet.
Nachweislich entstandene und nicht mehr stornierbare Fremd- und Reisekosten sowie bereits gesondert beauftragte Vorbereitungsleistungen sind unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung zusätzlich zu erstatten, soweit sie nicht bereits durch das Ausfallhonorar abgegolten sind.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der PEG Career Commercials GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Bei einer bloßen Verschiebung wird ein Ausfallhonorar auf die Vergütung für den Ersatztermin angerechnet, soweit derselbe Leistungsbestandteil andernfalls doppelt vergütet würde.
Das gesetzliche Recht des Auftraggebers zur Kündigung eines Werkvertrags bleibt unberührt. Im Fall einer Kündigung gelten die gesetzlichen Vergütungsfolgen, insbesondere § 648 BGB.
Bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich entstandene und nicht mehr stornierbare Fremd- und Reisekosten werden berücksichtigt.
Ein nach Ziffer 3.7 berechnetes Ausfallhonorar wird auf einen Vergütungsanspruch wegen der Kündigung angerechnet, soweit andernfalls derselbe Schaden oder Leistungsbestandteil doppelt berücksichtigt würde.
4. Abnahme und Nutzungsrechte
Nach Fertigstellung stellt die PEG Career Commercials GmbH dem Auftraggeber die Leistung über einen per E-Mail übermittelten Link zur Prüfung bereit und fordert ihn auf, die Leistung innerhalb von sieben Arbeitstagen abzunehmen oder die Abnahme unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels zu verweigern.
Als Arbeitstage gelten Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz der PEG Career Commercials GmbH.
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels verweigert. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung der produzierten Inhalte für eigene Marketing-, Recruiting- und Unternehmenszwecke des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die bestimmungsgemäße Veröffentlichung auf Webseiten, Social-Media-Plattformen, Stellenportalen und internen Systemen sowie die Weitergabe an vom Auftraggeber eingesetzte Dienstleister ist zulässig, soweit dies für die vereinbarte Nutzung erforderlich ist.
Die Regelung zu Lizenzbedingungen für Inhalte Dritter gemäß Ziffer 2.7 bleibt unberührt.
Eine darüber hinausgehende Weiterübertragung an Dritte oder eine Bearbeitung über das vereinbarte Maß hinaus bedarf der Zustimmung der PEG Career Commercials GmbH.
Die PEG Career Commercials GmbH ist berechtigt, erstellte Inhalte zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht, keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen und die für diese Nutzung erforderlichen Rechte und Einwilligungen vorliegen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm eingeholten Einwilligungen die vereinbarte Referenznutzung umfassen.
Bei KI-gestützten Produktionen können externe technische Plattformen und KI-Systeme eingesetzt werden.
Technisch typische geringfügige Abweichungen in Darstellung, Stimme, Aussprache, Gestik, Mimik oder Animation stellen keinen Mangel dar, sofern sie die vereinbarte Beschaffenheit, den vorgesehenen Verwendungszweck und den Gesamteindruck der Produktion nicht wesentlich beeinträchtigen. Ausdrücklich vereinbarte Eigenschaften bleiben geschuldet.
Soweit für KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte gesetzliche Kennzeichnungs-, Transparenz-, Informations- oder technische Markierungspflichten bestehen, erfüllt jede Partei die gesetzlichen Pflichten, die ihrem jeweiligen Verantwortungs- und Tätigkeitsbereich zugeordnet sind.
Die PEG Career Commercials GmbH berücksichtigt bei der Erstellung der Produktion die von ihr zu erfüllenden gesetzlichen Transparenz- und Kennzeichnungspflichten.
Der Auftraggeber darf gesetzlich erforderliche Kennzeichnungen oder Hinweise bei der späteren Veröffentlichung nicht entfernen oder verändern, soweit dadurch die gesetzlich erforderliche Transparenz beeinträchtigt würde.
Soweit aufgrund der konkreten Art, Bearbeitung, Veröffentlichung oder Nutzung eines Inhalts durch den Auftraggeber zusätzliche gesetzliche Informations- oder Kennzeichnungspflichten entstehen, liegt deren Einhaltung im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Zwingende gesetzliche Pflichten der PEG Career Commercials GmbH bleiben hiervon unberührt.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten oder veranlassten Inhalte, Marken, Texte, Bilder und sonstigen Materialien rechtmäßig für die vereinbarte Produktion verwendet werden dürfen.
Er stellt die PEG Career Commercials GmbH von berechtigten Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei, soweit diese auf einer vom Auftraggeber zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen.
Die PEG Career Commercials GmbH informiert den Auftraggeber unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und stimmt die Rechtsverteidigung mit ihm ab.
Soweit Personen auf Veranlassung des Auftraggebers an der Produktion mitwirken, stellt der Auftraggeber sicher, dass die für Aufnahme und vereinbarte Nutzung erforderlichen Einwilligungen vorliegen.
Die PEG Career Commercials GmbH stellt auf Wunsch geeignete Einwilligungsformulare zur Verfügung. Für von der PEG Career Commercials GmbH eigenständig beauftragte Darsteller ist diese verantwortlich.
Bei minderjährigen Mitwirkenden stellt der Auftraggeber zusätzlich sicher, dass die erforderlichen Einwilligungen der minderjährigen Person und ihrer gesetzlichen Vertreter vorliegen.
5. Haftung
Die PEG Career Commercials GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
Vertragliche Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab gesetzlichem Fristbeginn.
Die Verkürzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, übernommenen Garantien, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstiger zwingender gesetzlicher Haftung.
6. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der PEG Career Commercials GmbH, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
